Maximilian Behrmann
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Fakultät für Betriebswirtschaft (HBS Hamburg Business School)
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Titel des Forschungsprojektes:
Anwendung von Nachhaltigkeitsindikatoren im Rahmen von Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungssystemen
Mentor:
Prof. Dr. Carl-Christian Freidank, Fakultät Betriebswirtschaftslehre
Projektpartner:
Prof. Dr. Axel von Werder (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Organisation und Unternehmensführung an der Technischen Universität Berlin), Dr. Remmer Sassen (Lehrstuhl für Revisions- und Treuhandwesen der Universität Hamburg)
Hintergrund des Projekts:
Kaum eine andere Thematik hat die öffentliche Wahrnehmung sowie die betriebswirtschaftliche Forschung so sehr beschäftigt, wie die Entwicklung der Managementvergütung. Im Fokus steht dabei oftmals die wahrgenommene unverhältnismäßig hohe Entlohnung von Mitgliedern des Vorstands. Der deutsche Gesetzgeber hat sich 2009 mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) dieser Thematik angenommen. Eine Maßnahme war es mit dem neu gefassten § 87 Abs. 1 Satz 2 AktG die Vergütung des Vorstands auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Bei dem aktienrechtlichen Nachhaltigkeitsbegriff handelt es sich um einen auslegungsbedürftigen Begriff. In der Praxis dürfte der aktienrechtliche Nachhaltigkeitsgedanke häufig so interpretiert werden, dass variable Vergütungsbestandteile an eine mehrjährige Bemessungsgrundlage zu knüpfen sind (§ 87 Abs. 2 Satz 3 AktG sowie Ziff. 4.2.3 Abs. 2 Satz 3 DCGK). Ergänzend hierzu wird durch Ziff. 4.2.3 Abs. 2 Satz 4 DCGK empfohlen, bei der Ausgestaltung variabler Vergütungsbestandteile sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Fraglich erscheint jedoch, ob der Gesetzgeber mit dem Nachhaltigkeitskriterium nicht lediglich eine langfristige Bemessungsgrundlage, sondern vielmehr auch die Integration von Nachhaltigkeitsindikatoren im Sinne der Triple Bottom Line in die Bemessungsgrundlage der Vorstandsvergütung bezwecken wollte, so dass die Bemessungskriterien variabler Vergütungsbestandteile eine zentrale Rolle spielen (können), um das angesprochene Nachhaltigkeitskriterium zu realisieren.
In einem engen Zusammenhang zur Debatte über die Vergütung des Vorstands, steht die weitaus leiser verlaufende Diskussion über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Die abgeleiteten Implikationen zur Notwendigkeit anreizbasierter Vergütung für Vorstände lassen sich aufgrund vorherrschender Zielkonflikte auch auf den Aufsichtsrat übertragen. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist im Vergleich zur Vorstandsvergütung aktienrechtlich weniger reglementiert, wobei der DCGK eine Konkretisierung vornimmt, um diese Lücke zu schließen. So greift der DCGK für die Aufsichtsratsvergütung in Ziff. 5.4.6 Abs. 2 Satz 2 die aktienrechtliche Formulierung zur Vorstandsvergütung auf und fordert bei erfolgsorientierten Vergütungszusagen für den Aufsichtsrat, dass diese sich auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausrichten soll.
Vor dem Hintergrund der aktienrechtlichen Normierung des Nachhaltigkeitsaspekts und der jüngst ergangenen europäischen Reformbestrebungen, die die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren in den Fokus stellen (CSR-Richtlinie), drängt sich die eingangs aufgeworfene Frage auf, ob und in welcher Form neben den klassisch verwendeten finanziellen Kennziffern auch nachhaltige bzw. nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Einzug in die Vergütungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat finden (sollten).
Zielsetzung:
Zielsetzung des Projekts ist es, zunächst einen umfassenden Überblick über den Implementierungsstand nachhaltiger bzw. nicht-finanzieller Leistungsindikatoren im Rahmen von Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungssystemen zu erlangen, da bisher nur wenige empirische Erkenntnisse vorliegen.
Auf dieser Grundlage sollen Wirkungszusammenhänge zwischen unterschiedlichen Faktoren (z. B. Unternehmensmerkmale, Branchenzugehörigkeit, Corporate Governance-Merkmale) und einer Anwendung nicht-finanzieller, insbesondere nachhaltiger Ziele identifiziert und schließlich weitere Implikationen und Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.
Mit der Projektdurchführung soll ein Beitrag zu dem aufgezeigten Forschungsbedarf geleistet sowie Antworten auf die Frage gefunden werden, wie sich Unternehmen zu nachhaltigen Institutionen mit einer zukunftsfähigen Governance entwickeln können und ob nachhaltige bzw. nicht-finanzielle Ziele in Vergütungssystemen dazu beitragen können.
Vorgehen/Methoden:
- Konkretisierung des aktienrechtlichen Nachhaltigkeitsbegriffs
- Erhebung des Implementierungsstands nachhaltig bzw. nichtfinanziell orientierter Vergütungssysteme durch qualitative Inhaltsanalyse der vergütungsrelevanten Publikationsmedien börsennotierter Unternehmen
- Untersuchung der Determinanten nachhaltig bzw. nichtfinanziell orientierter Vergütungssysteme unter Rückgriff auf statistische Analyseverfahren