Vermögen der Universität
Ziel ist es, dass die Universität das ihr von Privatpersonen überlassene Vermögen unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten (d.h. reale Erhaltung des Kapitals, nachhaltiger Ertrag und regelmäßige Ausschüttungen sowie ethische, ökologische und soziale Nachhaltigkeitsaspekte) investiert. Dafür legt die Universität Hamburg Anlageformen fest und setzt diese möglichst zeitnah um. Parallel werden die dafür notwendigen Anlagerichtlinien verabschiedet. Kapitalanlageentscheidungen sollen zukünftig unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten erfolgen. Anlagebeirat und Kapitalmarktdienstleister entwickeln ESG-Kriterien – ökologische (Environment) und soziale (Social) Kriterien und solche für gute Unternehmensführung (Governance) – an denen das Anlageportfolio ausgerichtet wird. Bis Ende 2019 sollen Anlageentscheidungen im Wesentlichen nur noch auf Basis der definierten Nachhaltigkeitskriterien erfolgen.